Gesellschaftsrecht Personen- und Kapitalgesellschaften

Ich bin seit August 2009 als Rechtsanwältin in München zugelassen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht.

Ich betreue Sie in Fragen der Gesellschaftsgründung (welche Rechtsform ist für mich die richtige), bei Satzungserweiterungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführer-Haftung bei der GmbH, Anteilsübertragung und Nachfolgeregelungen.

Die Gründung einer Gesellschaft birgt zunächst die Frage, welche Rechtsform die geeignete ist. Ich stelle Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten dar und weise Sie auf die jeweiligen Risiken hin.

Sofern Sie bereits eine Gesellschaft oder einen Verein gegründet haben, sind aufgrund des Zeitablaufs gesellschaftsvertragliche Regelungen anzupassen, häufig sogar dringend angeraten, da manche Klauseln unwirksam geworden sind.

Sie befinden sich bereits im Streit mit Ihrem Mitgesellschafter oder Ihren Mitgesellschaftern? Ich begleite Sie bei der Auseinandersetzung.

Gerade bei der Rechtsform der GmbH gilt es insbesondere vor dem Gesichtspunkt der Geschäftsführerhaftung vieles zu beachten. Gesellschafterversammlungen sind einzuberufen und zu dokumentieren. Gerne begleite ich Sie auch zu Sitzungen.

Sie möchten Ihre Anteile übertragen?
Hierbei sind insbesondere folgende Fallgestaltungen zu beachten:
Vollständige oder nur teilweise Anteilsübertragung?
Sämtliche Gesellschafter übertagen ihre Anteile (share Deal) oder die Gesellschaft selbst verkauft diese (asset deal)
Eine Zusammenarbeit mit dem Sie betreuenden Steuerberater ist hier unerlässlich.

Eine weitere Zusammenarbeit mit den Mitgesellschaftern ist nicht mehr gewollt und Sie wünschen eine Kündigung bzw. ein Ausscheiden aus der Firma gegen Abfindung. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen und Ihre Möglichkeiten gilt es gemeinsam zu erarbeiten.

Die nachfolgende Generation oder ein Teilhaber eignen sich für eine Firmenfortführung, eine klare gesellschaftsvertragliche Regelung ist von wesentlicher Bedeutung, da Sie Ihr Unternehmer in guten Händen wissen wollen und mitunter nicht sofort ausscheiden möchten.

Gesellschaftsrecht Personen- und Kapitalgesellschaften

Ich bin seit August 2009 als Rechtsanwältin in München zugelassen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht.

Ich betreue Sie in Fragen der Gesellschaftsgründung (welche Rechtsform ist für mich die richtige), bei Satzungserweiterungen, Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführer-Haftung bei der GmbH, Anteilsübertragung und Nachfolgeregelungen.

Die Gründung einer Gesellschaft birgt zunächst die Frage, welche Rechtsform die geeignete ist. Ich stelle Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten dar und weise Sie auf die jeweiligen Risiken hin.

Sofern Sie bereits eine Gesellschaft oder einen Verein gegründet haben, sind aufgrund des Zeitablaufs gesellschaftsvertragliche Regelungen anzupassen, häufig sogar dringend angeraten, da manche Klauseln unwirksam geworden sind.

Sie befinden sich bereits im Streit mit Ihrem Mitgesellschafter oder Ihren Mitgesellschaftern? Ich begleite Sie bei der Auseinandersetzung.

Gerade bei der Rechtsform der GmbH gilt es insbesondere vor dem Gesichtspunkt der Geschäftsführerhaftung vieles zu beachten. Gesellschafterversammlungen sind einzuberufen und zu dokumentieren. Gerne begleite ich Sie auch zu Sitzungen.

Sie möchten Ihre Anteile übertragen?
Hierbei sind insbesondere folgende Fallgestaltungen zu beachten:
Vollständige oder nur teilweise Anteilsübertragung?
Sämtliche Gesellschafter übertagen ihre Anteile (share Deal) oder die Gesellschaft selbst verkauft diese (asset deal)
Eine Zusammenarbeit mit dem Sie betreuenden Steuerberater ist hier unerlässlich.

Eine weitere Zusammenarbeit mit den Mitgesellschaftern ist nicht mehr gewollt und Sie wünschen eine Kündigung bzw. ein Ausscheiden aus der Firma gegen Abfindung. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen und Ihre Möglichkeiten gilt es gemeinsam zu erarbeiten.

Die nachfolgende Generation oder ein Teilhaber eignen sich für eine Firmenfortführung, eine klare gesellschaftsvertragliche Regelung ist von wesentlicher Bedeutung, da Sie Ihr Unternehmer in guten Händen wissen wollen und mitunter nicht sofort ausscheiden möchten.

Forderungsmanagement Unfallregulierung

Bereits seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im August 2009 in München treibe ich Forderungen meiner Mandanten und Mandantinnen bei und unterstütze diese in Unfallsachen.

Gerade die Durchsetzung ausstehender Forderungen hat große Bedeutung im Tagesgeschäft. Wesentlich ist hier eine schnelle, möglichst kostengünstige Lösung und die Prüfung, inwieweit ein Insolvenzrisiko beim Schuldner besteht. Das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bietet üblicherweise die Möglichkeit, die Forderung schnell geltend zu machen und einen sogenannten Titel zu erwirken. Ich begleite Sie bei der Durchsetzung der Forderungen Ihres Unternehmens, vom schlichten Mahn- und Vollstreckungsbescheid-Verfahren bis zur Klage.

Seit Anfang 2005 habe ich im Bereich der Unfallregulierung ein Netzwerk aus Werkstätten und gerichtlich bestellten/vereidigten Sachverständigen aufgebaut. Wesentlich bei der Unfallregulierung ist eine möglichst schnelle Abwicklung der Angelegenheit samt Auszahlung Ihres Schadensersatzes, damit Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug reparieren können. Oftmals sind durch den Unfall auch Personen verletzt worden, dann geht es auch um die Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Forderungsmanagement Unfallregulierung

Bereits seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin im August 2009 in München treibe ich Forderungen meiner Mandanten und Mandantinnen bei und unterstütze diese in Unfallsachen.

Gerade die Durchsetzung ausstehender Forderungen hat große Bedeutung im Tagesgeschäft. Wesentlich ist hier eine schnelle, möglichst kostengünstige Lösung und die Prüfung, inwieweit ein Insolvenzrisiko beim Schuldner besteht. Das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bietet üblicherweise die Möglichkeit, die Forderung schnell geltend zu machen und einen sogenannten Titel zu erwirken. Ich begleite Sie bei der Durchsetzung der Forderungen Ihres Unternehmens, vom schlichten Mahn- und Vollstreckungsbescheid-Verfahren bis zur Klage.

Seit Anfang 2005 habe ich im Bereich der Unfallregulierung ein Netzwerk aus Werkstätten und gerichtlich bestellten/vereidigten Sachverständigen aufgebaut. Wesentlich bei der Unfallregulierung ist eine möglichst schnelle Abwicklung der Angelegenheit samt Auszahlung Ihres Schadensersatzes, damit Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug reparieren können. Oftmals sind durch den Unfall auch Personen verletzt worden, dann geht es auch um die Geltendmachung von Schmerzensgeld.

Ordnungwidrigkeiten Wirtschaftsstrafrecht

Durch die langjährige Betreuung von Unternehmern und Unternehmerinnen in und um München und der darauf basierenden Erfahrungsgrundlage kann ich Ihnen – neben der Spezialisierung auf das Handels- und Gesellschaftsrecht – auch eine Betreuung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren anbieten:

Vergehens gegen Bußgeldbescheide im Bereich Verkehr

Verteidigung bei Bußgeldbescheiden wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz oder die Corona-Schutzmaßnahmen

Vertretung in Steuerstrafverfahren, Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug (beispielsweise wegen des Antrags auf Coronahilfen)

Die Folgen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens sind vielfältig und können auch in Ihre bestehende Gewerbeerlaubnis eingreifen. Aus diesem Grund ist nicht nur die strafrechtliche Zielsetzung einer geringen Strafe, sondern auch die Beachtung der Folgen im Zivilrecht, also für Ihr Unternehmen, unerlässlich.

Im Bereich des Strafverfahrens verfüge ich neben meiner eigenen Erfahrung als Rechtsanwältin in München über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen bestehend aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Ordnungwidrigkeiten Wirtschaftsstrafrecht

Durch die langjährige Betreuung von Unternehmern und Unternehmerinnen in und um München und der darauf basierenden Erfahrungsgrundlage kann ich Ihnen – neben der Spezialisierung auf das Handels- und Gesellschaftsrecht – auch eine Betreuung in Bußgeldverfahren und Strafverfahren anbieten:

Vergehens gegen Bußgeldbescheide im Bereich Verkehr

Verteidigung bei Bußgeldbescheiden wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz oder die Corona-Schutzmaßnahmen

Vertretung in Steuerstrafverfahren, Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug (beispielsweise wegen des Antrags auf Coronahilfen)

Die Folgen eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens sind vielfältig und können auch in Ihre bestehende Gewerbeerlaubnis eingreifen. Aus diesem Grund ist nicht nur die strafrechtliche Zielsetzung einer geringen Strafe, sondern auch die Beachtung der Folgen im Zivilrecht, also für Ihr Unternehmen, unerlässlich.

Im Bereich des Strafverfahrens verfüge ich neben meiner eigenen Erfahrung als Rechtsanwältin in München über ein Netzwerk von spezialisierten Kollegen bestehend aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.

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